AGB Ferienhausvermietung

1. Zustandekommen des Vertrages

Der Abschluss des Reservierungsvertrages kommt zustande, sobald das Angebot unterbreitet und die Unterkunft gebucht wird. Dies kann sowohl schriftlich als auch mündlich, fernmündlich oder elektronisch (E-Mail) geschehen. Der Vertrag kommt zustande zwischen Vermietung Horstmeier, Mühlenheide 30, D-32479 Hille (Vermieter) und dem Gast.

2. Erfüllung des Vertrages
Durch den Abschluss des Reservierungsvertrages sind beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde. Der Vertrag wird durch den Vermieter durch die Bereitstellung der Unterkunft erfüllt, wenn diese bereits zugesagt wurde.

3. Preisgestaltung
Die Mietpreise (siehe Angebot) verstehen sich einschließlich Wasser, Heizung, und Energie. Eine Endreinigungsgebühr wird gesondert ausgewiesen. Sie beziehen sich auf die angegebene Personenzahl. Nebenleistungen (z. B. Abstellen von Fahrzeugen, Bootsbenutzung) sind darin nicht enthalten, sie werden gesondert vereinbart bzw. sind im Informationsheft in der Unterkunft nachzulesen. Die Preise gelten entsprechend der im Angebot angegebenen Personenzahl. Wird diese Zahl überschritten, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Die Stadt Makkum erhebt eine Touristensteuer, die die Gäste beim Vermieter zu entrichten haben.

4. Zahlungen
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung werden 30 % des Mietpreises als Anzahlung fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Geht der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. Der Restbetrag ist vor der Anreise zu entrichten. Bei kurzfristigen Buchungen – wenn zwischen Buchungsdatum und Anreise weniger als 14 Tage liegen – ist der Reisepreis in voller Höhe zu überweisen, soweit nicht anderes vereinbart.

5. Rücktritt und Schadenersatz
Tritt der Gast nach erfolgter Buchung vom Vertrag zurück, und kann die Unterkunft vom Vermieter nicht anderweitig vergeben werden, besteht eine Schadenersatzpflicht des Mieters in Höhe von 50 % (Stornierung bis 21. Tag vor Anreise) bzw. 80 % (Stornierung ab 20. Tag vor Anreise) des Mietpreises für die nicht vermietbare Zeit. Gründe für die Stornierung sind unerheblich. Daher wird der Abschluss einer Reisekostenversicherung empfohlen. Der Vermieter ist gehalten, die Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um einen Ausfall zu vermeiden. Erfolgte Anzahlungen werden mit den Stornokosten verrechnet, ein sich ergebendes Guthaben erstattet bzw. Nachforderungen nach berechnet.

6. Sonstiges
Entsprechend der gültigen Touristensteuersatzung ist der Vermieter verpflichtet, im Auftrage der Stadt Makkum Touristensteuer zu kassieren und abzuführen. Dies erfolgt bei Anreise. Wenn eine Pauschale für die Endreinigung nicht erhoben wird, sind die Unterkünfte bei Abreise besenrein zu übergeben. Entstandene Schäden am Mietobjekt oder Sachen, die darin enthalten sind, sind dem Vermieter anzuzeigen.

7. Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Vermieters (Minden (Westfalen), Deutschland) zuständig ist. Der Vermieter ist auch berechtigt am Hauptsitz des Mieters zu klagen.

8. Anerkennung der AGB
Mit der Überweisung der auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Anzahlung erkennt der Gast diese AGB an.

9. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen von der Unwirksamkeit unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelungen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.